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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15 B   

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https://dejure.org/2015,41194
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15 B (https://dejure.org/2015,41194)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 1 KR 414/15 B (https://dejure.org/2015,41194)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 1 KR 414/15 B (https://dejure.org/2015,41194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts; Streitwertbestimmung für Stufenklage; Klage aus eigenem Recht und in Prozessstandschaft für acht weitere Krankenkassen; Auskunftsverlangen über Abrechnungsvorgänge eines Augenoptikers; Annahme des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 1 KR 482/14

    Streitwertfestsetzung einer (Stufen-)Klage einer Krankenkasse gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dies hat die Beklagte sogar ausdrücklich moniert (siehe insoweit auch den Beschluss des Senats vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 35).

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung (so bereits im Beschluss vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 32 f.; ebenso jetzt auch der 16. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.11.2015 - L 16 KR 497/14 B -), wenngleich das BSG nicht angegeben hat, wie es auf den Wert von 50,- Euro pro Versorgung kommt.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass allein wegen der Streitwertfestsetzung grundsätzlich keine gerichtlichen Beweisermittlungen und -erhebungen geboten sind (Beschluss vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 36).

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dies gilt gerade auch für eine Stufenklage, wie sie die Klägerin hier erhoben hat, sei es weil man insoweit § 44 GKG anwendet und entsprechend dieser Vorschrift auf den - nach Auskunftserteilung auf der ersten Stufe auf der zweiten Stufe geltend zu machenden - Geldleistungsanspruch als den höheren Anspruch abstellt (so BSG, Urt. v. 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R -, juris Rn. 47), sei es weil man, soweit, wie hier, bis zur Beendigung des Rechtsstreits nur über den Auskunftsanspruch gestritten wurde, dessen Wert allein für maßgeblich hält, diesen aber mit Blick auf den - zukünftig denkbaren - Geldleistungsanspruch bestimmt (so BSG, Urt. v. 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R -, juris Rn. 54).

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG in einem Parallelverfahren, wonach der Wert des möglichen Erstattungsanspruchs auf der zweiten Stufe mit rund 50,- Euro pro Versorgung, zu der mit der Auskunftsklage Angaben bzw. Unterlagen angefordert werden, anzusetzen und für den Wert des Auskunftsanspruchs hiervon ein Abschlag von einem Drittel vorzunehmen ist (BSG, Urt. v. 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R -, juris Rn. 54).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dem Klageantrag liegt die Rechtsbehauptung zugrunde, das Gericht habe im Sinne des Antrags zu entscheiden (vgl. insoweit BSG, Beschl. v. 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dieser Auffangstreitwert wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zugrunde gelegt, wenn ein Auskunftsverlangen streitgegenständlich ist (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -, juris Rn. 26; Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 11; Urt. v. 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R -, juris Rn. 23 und Tenor).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dies gilt gerade auch für eine Stufenklage, wie sie die Klägerin hier erhoben hat, sei es weil man insoweit § 44 GKG anwendet und entsprechend dieser Vorschrift auf den - nach Auskunftserteilung auf der ersten Stufe auf der zweiten Stufe geltend zu machenden - Geldleistungsanspruch als den höheren Anspruch abstellt (so BSG, Urt. v. 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R -, juris Rn. 47), sei es weil man, soweit, wie hier, bis zur Beendigung des Rechtsstreits nur über den Auskunftsanspruch gestritten wurde, dessen Wert allein für maßgeblich hält, diesen aber mit Blick auf den - zukünftig denkbaren - Geldleistungsanspruch bestimmt (so BSG, Urt. v. 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R -, juris Rn. 54).
  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dieser Auffangstreitwert wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zugrunde gelegt, wenn ein Auskunftsverlangen streitgegenständlich ist (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -, juris Rn. 26; Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 11; Urt. v. 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R -, juris Rn. 23 und Tenor).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Dieser Auffangstreitwert wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zugrunde gelegt, wenn ein Auskunftsverlangen streitgegenständlich ist (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -, juris Rn. 26; Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 11; Urt. v. 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R -, juris Rn. 23 und Tenor).
  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Zwar kann nach § 39 Abs. 1 GKG auch eine Zusammenrechnung von Auffangstreitwerten nach § 52 Abs. 2 GKG erfolgen (so die wohl herrschende Meinung, vgl. statt vieler BSG, Beschl. v. 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 12.12.2008 - 5 B 104.08

    Entlastung eines Presseunternehmens bei Entstehung und Veröffentlichung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Zu einer anderen Bewertung sieht sich der Senat nicht durch die Entscheidung des 5. Senats vom 07.09.2009 - L 5 B 104/08 KR - veranlasst, auf die der Beschwerdeführer hingewiesen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2014 - 1 O 11/14

    Zuständiges Gericht für die Beschwerde gegen die erstinstanzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
    Es kann dahinstehen, ob der Senat hierzu - etwa in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I oder § 91 Abs. 2 SGG - verpflichtet gewesen ist oder stattdessen befugt oder gehalten gewesen wäre, die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.02.2014 - 1 O 11/14 -, juris Rn. 2).
  • LSG Sachsen, 20.05.2016 - L 1 KA 10/16

    Streitwertfestsetzung; Auskunftsverlangen; Stufenklage; Auffangstreitwert

    Gerade wenn bei einer Stufenklage - wie hier - keine Anhaltspunkte für eine Schätzung des Werts des Zahlungsanspruchs bestehen, ist nach § 52 Abs. 2 GKG auch der Auskunftsanspruch (höchstens) mit dem Auffangstreitwert zu bemessen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - L 1 KR 414/15 B - juris Rn. 10 ff.; nochmals BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R - juris Rn. 26).

    Abgesehen davon sind vom Sach- und Streitstand losgelöste, gegriffene Schätzungen - wie vorstehend erläutert - mit den Regelungen des § 52 Abs. 1 und 2 GKG unvereinbar (vgl. nochmals z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - L 1 KR 414/15 B - juris Rn. 10).

  • SG Duisburg, 11.04.2017 - S 39 KR 670/12
    Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetzt (GKG), da der Wert der streitgegenständlichen Auskunft nicht zu bestimmen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.12.2015 - L 1 KR 414/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2018 - L 16 KR 314/18
    Bei fehlenden Anhaltspunkten gilt der Auffangstreitwert (vgl. BSG, Beschluss vom 29. März 2016 - B 1 KR 126/15 B Rdnr 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - L 1 KR 75/15 B und L 1 KR 414/15 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - L 1 KA 10/16 B).
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